Pflege mit interkulturellem Hintergrund
Mein Tag beginnt mit Maria:
Es ist kurz vor neun Uhr. Gemeinsam wird gefrühstückt, anschließend geht es zum Wochenmarkt. Am Nachmittag steht ein Spaziergang auf dem Programm, später werden Fotos der Enkel angeschaut. Für viele Seniorinnen und Senioren ist ein solcher Alltag nur möglich, weil sie von einer Betreuungskraft unterstützt werden, die mit im Haus lebt.
Mit diesem Wunsch sind sie nicht allein. Die überwiegende Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause versorgt. Angehörige übernehmen dabei oft einen großen Teil der Betreuung – stoßen jedoch nicht selten an ihre körperlichen oder zeitlichen Grenzen. Eine Betreuungskraft, auch aus dem Ausland, die für einen längeren Zeitraum mit im Haushalt lebt, kann in dieser Situation eine wertvolle Unterstützung sein.
Dabei geht es weniger um Pflege im medizinischen Sinn als vielmehr um Begleitung im Alltag. Gemeinsame Mahlzeiten, Hilfe bei alltäglichen Abläufen, Gespräche oder kleine Unternehmungen geben vielen Seniorinnen und Senioren Sicherheit und Struktur. Gleichzeitig werden Angehörige spürbar entlastet, weil sie wissen, dass jemand vor Ort ist.

Wichtig ist jedoch, die Aufgaben einer Betreuungskraft realistisch einzuordnen. Sie ersetzt keine examinierte Pflegefachkraft. Medizinische Tätigkeiten wie Injektionen, Verbandswechsel oder andere behandlungspflegerische Maßnahmen dürfen Betreuungskräfte nicht übernehmen. Diese Aufgaben bleiben ambulanten Pflegediensten oder examiniertem Fachpersonal vorbehalten. Es gibt allerdings auch viele ausländische Betreuungskräfte die über eine entsprechende Ausbildung verfügen.
Immer wieder taucht auch die Frage auf, ob dieses Betreuungsmodell auch durch ausländische Mitarbeiter*innen überhaupt legal ist. Die Antwort lautet: Ja – wenn die Beschäftigung über ein seriöses und rechtlich abgesichertes Modell erfolgt. Betreuungskräfte können beispielsweise über das sogenannte Entsendemodell oder im Rahmen einer direkten Anstellung beschäftigt werden. Wichtig ist, dass Arbeitsverträge, Sozialversicherung und gesetzliche Arbeitszeiten eingehalten werden. Vorsicht ist dagegen bei vermeintlichen Schnäppchen oder Vermittlungen ohne nachvollziehbare Verträge geboten.

Auch der häufig verwendete Begriff „24-Stunden-Pflege“ führt leicht in die Irre. Kein Mensch kann rund um die Uhr arbeiten. Betreuungskräfte haben – wie alle Arbeitnehmer – Anspruch auf Pausen, Ruhezeiten und freie Tage. Seriöse Vermittlungsagenturen beraten Familien hierzu offen und erstellen Betreuungskonzepte, die sowohl den Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren als auch den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden.
Ob eine Betreuungskraft die richtige Lösung ist, hängt immer von der persönlichen Situation ab. Für viele Familien ist sie jedoch eine Möglichkeit, den Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden mit der notwendigen Unterstützung im Alltag zu verbinden. Nicht zuletzt entsteht im Laufe der Zeit häufig eine enge, vertrauensvolle Beziehung – und genau diese menschliche Nähe macht den Unterschied.
Quelle: Redaktionelle recherche, KI unterstützt
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