Ratgeber Türen – barrierefrei und schwellenlos

Die Generation Plus wird immer mobiler, nur was tun, wenn man im fortschreitenden Alter dann doch den Komfort eines Rollators nicht missen möchte, oder auf ein Elektromobil oder Rollstuhl angewiesen ist? Wie sieht dann die Bewältigung im Alltag aus, dazu gehören auch, dass die Türen im Eingangs oder Wohnbereich barrierefrei bzw. schwellenfrei sein müssen. Menschen mit körperlicher Einschränkung werden hier oft vor große Herausforderungen gestellt.

Barrierefreie Türen müssen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eindeutig als Eingänge und Türen gekennzeichnet werden, zudem leicht zu öffnen und / oder zu schließen sein.

Welche Anforderungen muss eine barrierefreie Tür erfüllen?

  • Eine einfache Öffnung der Tür muss gewährleitet sein, entweder durch gut erreichbare Klinken oder einen automatischen Türöffner
  • Sichere Durchquerung – ohne Stufen oder Stolperfallen wie Schwellen
  • Die Breite der Türöffnung ist zu beachten, sie sollte ausreichend für eine Person mit Rollator, Rollstuhl oder Elektromobil sein
  • Der Eingang, die Tür sollte auch als diese erkennbar sein, für Personen mit einer Einschränkung der Sehkraft, z.B. mit taktilen Bodenlinien

Im Wohnbereich sind zwei unterschiedliche Arten von Türen von Vorteil:

  • Schiebetüren werden durch ein horizontales Schieben geöffnet. Bei Schwenkschiebetüren wird der Türflügel aus der Wandebene herausbewegt und beiseitegeschoben
  • Drehflügeltüren besitzen einen Flügel, der um eine vertikale Achse drehbar ist. Diese Art der Türen gibt es als Anschlagtür, bei denen das Türblatt gegen einen Widerstand stößt.

Diese Türen sind eher im öffentlichen Bereich zu finden:

  • Drehtüren sind häufig als Eingang in öffentlichen Gebäuden, wie Einkaufszentren zu finden
  • Automatiktüren werden durch einen elektrischen Antrieb geöffnet und geschlossen

Barrierefrei: Türen, Eingang & Zuwege nach DIN-Norm 18040-2

Die DIN-Norm 18040-2 dient als Planungsgrundlage für barrierefreies Wohnen und Bauen. Sie regelt die Grundlagen für die barrierefreie Gestaltung und Ausstattung von Wohnungen, Wohngebäuden und Außenanlagen. Denn Zugänge zu Häusern und Wohnungen müssen, damit sie die Bezeichnung „barrierefrei“ verdienen, ohne Hindernisse zu erreichen sein. Das bedeutet, dass die Zuwege ausreichend breit sein müssen, und das auch, wenn sich zwei Rollstuhlfahrer begegnen.

Quelle: pflege.de
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